Sie haben Interesse oder Fragen:
Ambulante autismusspezifische Förderung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach SGB VIII oder IX. Um diese Leistung zu erhalten, muss zum einen eine anerkannte Diagnose aus dem Bereich der Tiefgreifenden Entwicklungsstörungen (F84) sowie eine Kostenübernahme des zuständigen Kostenträgers (Jugend- oder Sozialamt) vorliegen.
Falls Sie Interesse an einer ambulanten autismusspezifischen Förderung für sich oder Ihr Kind haben, melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail über die Kontaktdaten der Geschäftsstelle des Vereins in Offenburg (siehe unten). Wir unterstützen Sie gerne bei der weiteren Vorgehensweise.