BGG - Inklusion unter Sparvorbehalt? So darf der Bundestag nicht entscheiden
An die Damen und Herren Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Betreff: Gesetzesänderung BGG
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
stellen Sie sich für einen Moment vor, Sie sind mit dem Fahrrad unterwegs und ein Auto rammt Sie - ein gebrochenes Bein, ein schweres Schädel-Hirntrauma, und plötzlich sind Sie auf fremde Hilfe angewiesen. Sie können nicht mehr selbstständig essen, sich nicht ohne Unterstützung waschen, das Anziehen, der Toilettengang - alles hängt von anderen ab. Diese Vorstellung ist erschreckend nah, denn Behinderung trifft nicht nur „andere“: nur etwa 3% der Menschen sind von Geburt an behindert. Der Rest kann jederzeit durch Unfall, Krankheit oder Alter betroffen werden.
In unserem Landkreis (Ortenaukreis) gibt es etwa 3.500 Menschen mit Behinderung, die - oft zusammen mit Angehörigen oder Familien - täglich auf verlässliche Hilfe angewiesen sind. Der Anteil schwerbehinderter Menschen an der Gesamtbevölkerung in Baden-Württemberg liegt seit Jahren stabil bei etwa 8,6 % (also ungefähr jede zwölfte Person). Bundesweit leben rund 7,9 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten schweren Behinderung, Schätzungen aller Formen von Beeinträchtigungen reichen bis zu etwa 13 Millionen Menschen.
Hinter diesen Zahlen stehen Biographien, Familien, Nachbarn - Menschen, die darauf vertrauen, dass Politik ihre Verantwortung wahrnimmt.
Diese Verletzlichkeit sollte uns als Gesellschaft zusammenschweißen, nicht auseinanderreißen. Menschen mit Behinderung und ihre Familien gehören selbstverständlich zu unserer Gemeinschaft; sie wollen ein vollwertiges Leben führen, Freude und Sorgen teilen, arbeiten, lieben und politisch mitbestimmen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die die Bundesrepublik 26.03.2009 ratifiziert hat, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), Bundesteilhabegesetz (BTHG) und Sozialgesetzbuch (SGB) sind keine bloßen Formalien - sie sind die rechtliche Grundlage für Würde, Teilhabe und Selbstbestimmung.
Doch genau diese Grundlagen sind bedroht, wenn Einsparungen oder Umstrukturierungen dazu führen, dass Unterstützung gekürzt, Bürokratie vermehrt und Menschen gegeneinander ausgespielt werden. Das wollen und dürfen wir nicht zulassen.
Zum Gesetzesentwurf BGG:
Der Entwurf muss deutlich nachgebessert werden, um echte Gleichstellung und Teilhabe zu sichern!
Die fünf wichtigsten Nachbesserungen:
- Keine pauschalen Ausnahmen für Unternehmen! Änderungen zur Barrierefreiheit dürfen nicht generell als „unzumutbar“ gelten. Stattdessen muss immer im Einzelfall geprüft werden.
- Strengere Rechtfertigung von Diskriminierung! Benachteiligung darf nicht mit einfachen sachlichen Gründen erlaubt sein. Es müssen zwingende Gründe vorliegen.
- Wirksame Klagerechte! Betroffene sollen nicht nur Verstöße feststellen lassen können. Sie müssen auch Beseitigung oder Unterlassung einklagen können.
- Beweiserleichterung für Betroffene! Menschen mit Behinderungen sollen es leichter haben, Diskriminierung nachzuweisen. Die Beweislast soll stärker bei den Unternehmen liegen.
- Barrierefreiheit auch in nicht öffentlichen Bereichen! Bundesgebäude sollen vollständig barrierefrei sein, nicht nur öffentlich zugängliche Teile. Das betrifft besonders Arbeitsplätze und interne Bereiche.
Kurz gesagt:
Der Gesetzentwurf geht zwar in die richtige Richtung, bleibt aber deutlich hinter menschenrechtlichen Standards zurück und müsste dahingehend verschärft werden, damit er in der Praxis wirklich wirkt.
Eine solidarische Gesellschaft misst sich daran, wie sie mit den Schwächsten umgeht. Teilhabe ist kein Verhandlungsgegenstand, sondern ein Menschenrecht!
Deshalb fordern wir eindringlich:
- Keine rechtlichen Verschlechterungen
- Selbstbestimmung sichern
- Inklusion darf kein Opfer der Sparpolitik sein
- Bürokratie abbauen, Verfahren vereinfachen – keine Ausnahmefallen
Liebe Abgeordnete, Entscheidungen in Ihren Gremien haben unmittelbare Folgen für das Leben von Millionen Menschen - oft unsichtbar, aber existenziell.
Denken Sie an die Mutter, die jahrelang nachts aufsteht, um zu helfen; an den Bruder, der seine Arbeit reduziert, um zu pflegen; an die junge Frau, die trotz Schwerbehinderung auf ein Leben in Selbstständigkeit hofft. Denken Sie daran: Auch Sie, Ihre Kinder oder Ihr Nachbar können plötzlich betroffen sein.
Wir bitten Sie inständig:
Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr. Schützen Sie die rechtlichen Grundlagen, stärken Sie Inklusion und sorgen Sie dafür, dass unsere Gesellschaft ihren Anspruch einlöst: Solidarität mit den Schwächsten, Würde für jede und jeden, Teilhabe ohne Vorbehalte.
Mit nachdrücklicher Erwartung und freundlichen Grüßen
Wolfgang Dürr, Joachim Haas, Vorstände Leben mit Behinderung Ortenau e.V.
Liane Doll, Vorständin Inklusion Renchtal e.V.
Mitunterzeichnende Organisationen und Beiräte der Region
- Beatrice Meyer - Stadt Lahr, Geschäftsstelle des Beirats für die Belange von Menschen mit Behinderung und KIV
- Anita Diebold - Kommunale Beauftragte des Ortenaukreises für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- Sylvia Schlotthauer, Kerstin Doll, Angelina Richter - Elterninitiative „Gemeinsam leben, gemeinsam lernen in der Ortenau“
- Christian Joos - Elternnetzwerk Autismus Ortenau
- Martin Schmid (Vorstand) - Lebenshilfe im Kinzig- und Elztal e.V. und WfB Werkstätten für Beteiligung gGmbH
- Pfr. Frank Stefan (Vorstand) - Diakonie Kork
- Thomas Kohlund (1.Vorsitzender), Helmut Walther (Geschäftsführer) - Club 82 - Freizeitclub mit behinderten Menschen e. V., Haslach im Kinzigtal
- Heike Schaal (Geschäftsführerin) - Herbstzeit gGmbH
