DSVGO-Informationen

I. Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung

 
Gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die Verarbeitung der Daten (Videomaterial), die durch die Videoüberwachung der Baustelle erstellt wurden.
 
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Leben mit Behinderung Ortenau e.V.
Zeppelinstraße 14
77652 Offenburg
E-Mail: it@lmb-ortenau.de
 
Telefon: 0781 - 966 78 132
 
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Unsere(n) Datenschutzbeauftragte(n) erreichen Sie unter:
Leben mit Behinderung Ortenau e.V.
z. Hd. Datenschutzbeauftragte(r)
Zeppelinstraße 14
77652 Offenburg
E-Mail: datenschutz@lmb-ortenau.de
 
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Daten zu folgenden Zwecken:
  • Eigentumsschutz und Vandalismusprävention: Die Videoüberwachung dient dem Schutz der Baustelle vor unbefugtem Betreten, Diebstahl von Baumaterialien/Werkzeugen sowie Vandalismus. (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung unseres berechtigten Interesses und zur Durchsetzung des Hausrechts).
  • Beweissicherung: Im Falle von Straftaten oder Sachbeschädigungen dient das Bildmaterial der Beweissicherung und der Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden. (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
  • Technische Bereitstellung: Beim Scannen des QR-Codes auf dem Baustellenschild speichert unser Webserver kurzzeitig Protokolldaten (IP-Adresse, Uhrzeit), um Ihnen diese Infoseite anzuzeigen. (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
4. Speicherdauer
Das Videomaterial der Baustellenüberwachung wird standardmäßig nach spätestens 48 bis 72 Stunden automatisch überschrieben oder gelöscht, sofern es nicht zur Aufklärung einer konkreten Straftat oder zur Beweissicherung benötigt wird.
 

II. Hinweise auf die Rechte der Betroffenen

 
Da wir Bild- und Videomaterial von Ihnen verarbeiten, stehen Ihnen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umfassende Rechte gegenüber unserem Verein zu. Sie können diese jederzeit formlos über die oben genannten Kontaktdaten (per E-Mail oder Post) geltend machen:
 
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): Sie haben das Recht zu erfahren, ob Aufnahmen von Ihnen existieren. Um eine Auskunft zu ermöglichen, müssen Sie uns den genauen Zeitraum (Datum und Uhrzeit) sowie Ihren Aufenthaltsort im überwachten Baustellenbereich mitteilen, damit wir die entsprechenden Sequenzen prüfen können.
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Sie können die Löschung der Videoaufnahmen verlangen, sofern die Daten nicht mehr zur Aufklärung eines Vorfalls (z. B. Diebstahl oder Vandalismus) oder zur Beweissicherung benötigt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Sie können verlangen, dass eine Löschung der Videosequenz vorübergehend ausgesetzt wird – zum Beispiel, wenn Sie die Aufnahmen selbst zur Durchsetzung von eigenen Rechtsansprüchen benötigen.
  • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO): Da die Videoüberwachung auf unserem „berechtigten Interesse“ (Eigentumsschutz) basiert, können Sie der Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir prüfen dann, ob unsere Schutzinteressen Ihre Rechte überwiegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie glauben, dass die Videoüberwachung oder die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, haben Sie das Recht, Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzulegen:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (Königstraße 10a, 70173 Stuttgart).